§ 1 Jedes natürliche und juristische Mitglied ist verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Der Beitrag natürlicher Mitglieder errechnet sich nach einer vom Landesverbandstag zu beschließenden Beitragstabelle. Den Beitrag für die Mitglieder von juristischen Personen beschließt der Vorstand des Landesverbandes bei deren Aufnahme. Der Mindestjahresbeitrag juristischer Personen beträgt 60,00 Euro.
Fördermitglieder zahlen einen Mindestbeitrag pro Jahr für natürliche Personen 15,00€, für juristische Personen 60,00€, darüber hinausgehende Beiträge legen sie selbst fest. Förderbeiträge können auch ohne eigene Fördermitgliedschaft geleistet werden.

§ 2 Der Beitrag ist monatlich zu entrichten, kann im Voraus vom Mitglied über einen längeren Zeitraum beglichen werden. Für den geleisteten Beitrag erhält das Mitglied einen Zahlungsnachweis.

Mögliche Formen der Beitragszahlung sind:

  • Bargeld Einzahlung
  • Lastschriftverfahren
  • Dauerauftrag

Bei einem Beitragsrückstand kann nach § 5 Abs. 4 der Satzung verfahren werden.

§ 3 Der Mindestbeitrag beträgt 1 Euro monatlich. Im Übrigen wird auf die Beitragstabelle verwiesen. Auf Antrag des Mitglieds können Vorstände der Untergliederungen des Landesverbandes in begründeten Fällen den Betrag ganz oder teilweise erlassen.
Nicht beitragspflichtig sind Aufwandsentschädigungen, Urlaubsgeld, Weihnachts- und Jahresgratifikation, vermögenswirksame Leistungen, Einnahmen aus Mieten und Pachten, Kapitalzinserträge, Reisekostenvergütungen, Erschwerniszuschläge, Kindergeld, Ehegatten- und Kindesunterhalt.

Komplette Beitragsordnung können Sie hier nachlesen.